E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Verlängerung einer bereits länger währenden Unterbringung erfordert größere Begründungstiefe

Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.


Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt eine weitere Anordnung der Unterbringung eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus.

Allerdings sind bei der weiteren Anordnung einer bereits länger währenden Unterbringung strengere Voraussetzungen an die Feststellung einer weiteren Gefährdung von Leib oder Leben des Betroffenen zu stellen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 215 20 vom 10.06.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28