Bei der Trennung eines Kindes von seiner Familie handelt es sich um den stärksten Eingriff in die Rechte des Erziehungsberechtigten.
Eine weitgehende Suspendierung des Elterngrundrechts durch Ausschluss des Umgangs im Verordnungswege ist unzulässig.
Durch einen bloße Verordnung, wie diese einige Länder zur Eindämmung des Coronavirus? getroffen haben, kann einer leiblichen Mutter, deren Kinder in einem Kinderschutzhaus untergebracht sind, nicht versagt werden, ihre Kinder zu besuchen.