E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen zulässig

Widersprich ein gesetzlich Betreuter ausdrücklich einer ärztlichen Behandlung, mithin einem Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, ist die Einwilligung des Betreuers in die zwangsweise Durchführung des ärztlichen Eingriffs nicht genehmigungsfähig.


In dem entschiedenen Fall, litt der Betroffene an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie, begleitet von psychotischen Symptomen wie Wahnvorstellungen und Halluzinationen, einer Autismusspektrumstörung sowie einem ausgeprägten Todeswunsch. In einer Patientenverfügung hat er vorrangig die intensive Psychotherapie gewünscht und nur nachrangig die Behandlung mit Neuroleptika. Gegen den Willen des Betroffenen sollte dann eine Elektrokonvulsionstherapie durchgeführt werden. Dies jedoch nicht gerechtfertigt, wie der BGH jetzt entschied, auch nicht, wenn dadurch ein selbstschädigendes Verhalten des Betroffenen nicht verhindert werden könne. Insbesondere ist der natürliche Wille des Betreuten zu respektieren.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 381 19 vom 15.01.2020
Normen: BGB § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24