E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Vorsorgebevollmächtigter kann Vermögensauskunft abgeben

Der Schuldner hat die Vermögensauskunft grundsätzlich selbst und nicht durch einen anwaltlichen oder sonstigen Bevollmächtigten abzugeben, weil die Abgabe der Vermögensauskunft eine Wissenserklärung ist und eine rechtsgeschäftliche Vertretung im Wissen nicht möglich ist.


Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung jedoch auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden.
Ein Vorsorgebevollmächtigter kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen über das Vermögen des Vollmachtgebers wirksam eine Vermögensauskunft samt eidesstattlicher Versicherung abgeben.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH I ZB 60 18 vom 23.10.2019
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23