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Schadensersatz wegen fehlenden Kita-Plätzen

Da die Stadt Leipzig keine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen zur Verfügung stellen konnte, wurde sie nun zu einer Zahlung von rund 15.

000 Euro an drei klagende Familien verurteilt.

Die bundesweite Signalwirkung des Urteils, mit welchem das Gericht die teuren Konsequenzen aufzeigte, die eine zu langsame Errichtung von ausreichenden Kita-Plätzen haben kann, steht außer Frage. Denn seit dem 01.08.2013 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren. Trotz einer entsprechenden Bedarfsanmeldung konnte die Stadt den Klägern keinen Kita-Platz zuweisen, wobei das Gericht in seiner Urteilsbegründung darauf hinwies, dass auch Plätze für einen unvorhergesehenen Bedarf existieren müssen. Auch ließ das Gericht es nicht gelten, dass sich die Schaffung einer entsprechend hohen Anzahl an Plätzen aufgrund von planerischen und baulichen Aspekten verzögerte. Durch die gesetzliche Regelung ist die Kommune dazu verpflichtet, Kindererziehung und berufliche Karriere der Eltern zu fördern, weshalb den Eltern aufgrund des Mangels an Plätzen und dem daraus resultierenden Verdienstausfall ein Schadensersatz in Höhe der geforderten Summe zuzüglich Zinsen zu zahlen war.
 
Landgericht Leipzig, Urteil LG L 7 O 1455 14 vom 02.02.2015
Normen: § 24 II SGB II
[bns]
 

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