E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.

Doppeltes Elternglück haben die Eltern von Zwillingen gleich in mehrfacher Hinsicht. Das Bundessozialgericht hat nämlich entschieden, dass die Eltern doppeltes Elterngeld geltend machen können. Jedem Elternteil stehen also bis zu 12 Monate Elterngeld für das eine und als Partnermonate zwei Monatsbeträge für das jeweils andere Zwillingskind zu. Damit können Zwillingseltern quasi gleichzeitig Elterngeld beziehen, und zwar jeder für jeweils eines der beiden Kinder. Zwar sieht das Elterngeldgesetz bei Mehrlingsgeburten schon eine Erhöhung des Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor. Das ändert aber nichts am auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für Mehrlingskinder. Allerdings kann nicht ein Elternteil gleichzeitig zweimal Elterngeld geltend machen, denn das ist durch das Gesetz ausgeschlossen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23