Tischdekoration, Hochzeitsmenü und Einladungskarten ja - aber Ehevertrag? Ein unromantisches Thema! Spricht man ja dabei über Scheidungsfolgen und Vermögensverteilung, wenn die Ehe nicht klappt. Dabei hat ein Ehevertrag viele Vorteile, denn eventuelle Streitigkeiten bei einer Scheidung können von vornherein ausgeschlossen werden.
Wichtigstes Thema beim Ehevertrag ist die Änderung des gesetzlichen Güterstandes. Statt der sog. Zugewinngemeinschaft vereinbaren die künftigen Eheleute Gütertrennung. Die Folge: bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern nicht ausgeglichen - den sog. Zugewinnausgleich gibt es dann nicht.
Zugewinnausgleich bedeutet dann: Es wird verglichen wie stark sich das Vermögen der jeweiligen Ehepartner während der Ehe vermehrt hat. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Vermögenszuwächsen wird dann halbiert, mit der Folge das derjenige der weniger hat nun seine Hälfte vom Anderen verlangen kann. Das ist der Anspruch auf Zugewinnausgleich, den man auch gerichtlich durchsetzen kann.
Beispiel:
Innerhalb der Ehe spart der Ehemann ein Vermögen von 70.000 Euro an, die Ehefrau ein Vermögen von 50.000 Euro. Der Unterschiedsbetrag ist 20.000 Euro, die Hälfte davon 10.000 Euro. Da die Ehefrau den geringeren Vermögenszuwachs hat, kann Sie mit der Scheidung 10.000 Euro Zugewinnausgleich verlangen.
Hätten die beiden einen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart, hätte die Ehefrau keinen solchen Anspruch. Jeder geht bei der Gütertrennung mit dem Vermögen aus der Ehe, dass er selbst erwirtschaftet hat.
Verdienen die zukünftigen Eheleute ungefähr gleich viel und wollen unabhängig voneinander Vermögen aufbauen, ist der Ehevertrag mit Gütertrennung eine gute Wahl. Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich sind dagegen eher bei Alleinverdiener-Ehen sinnvoll. So z.B. bei Ehen, in denen der Mann arbeiten geht und die Frau mit den Kindern zu Hause bleibt. Mangels eigenem Verdienst bei der Ehefrau macht der Zugewinnausgleich dann Sinn.
In modernen Ehen verdienen allerdings beide oft gleichberechtigt. Berufliche Auszeiten wegen der Kindererziehung spielen durch geteilte Elternzeit, finanzielle Hilfen vom Staat und den schnellen beruflichen Wiedereinstieg der Mütter keine so starke Rolle mehr. Viele Paare wollen auch eine Ehe ohne Kinder. Entscheiden die zukünftigen Eheleute sich dann für eine Gütertrennung bedeutet das nur, dass sich beide Ehepartner die finanzielle Unabhängigkeit bewahren.
Ist einer der zukünftigen Eheleute an einem Familienbetrieb oder Familienunternehmen beteiligt, ist ein Ehevertrag mit Gütertrennung besonders wichtig. Anderenfalls sind bei einer Scheidung nämlich auch Wertsteigerungen des Betriebs oder Unternehmens im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Gewinnt der Betrieb im Laufe der Ehe an Wert, muss bei einer Scheidung der Wertzuwachs zur Hälfte an den oder die Ex ausgezahlt werden. Das kann gerade bei einem Familienunternehmen das wirtschaftliche Aus bedeuten und im schlimmsten Fall sogar zum zwangsläufigen Verkauf führen. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung vermeidet eine solche Folge von vornherein.
Gerade wenn man glücklich bis ans Lebensende mit einander auskommen will, sollten mögliche Reibungspunkte von vornherein geklärt sein. Dazu ist ein Ehevertrag sehr geeignet: Gegenseitige Unterhaltsansprüche, Unterhaltsfragen bzgl. gemeinsamer Kinder, Fragen bzgl. der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens („Haus und Hof“) oder gegenseitige Ansprüche beim Versorgungsausgleich (wie z.B. die Teilhabe an Rentenansprüchen) können einvernehmlich geregelt werden. Vorprogrammieten Streit gibt es dann in diesen Bereichen zumindest nicht.
Sie wollen einen Ehevertrag machen? Oder haben Sie bereits einen Ehevertrag vorgelegt bekommen, wissen aber nicht, ob Sie ihn unterschreiben sollen? Ich helfe Ihnen bei Ihren Fragen zum Thema? Sprechen Sie mich gerne an! Sie erreichen mich telefonisch unter 0211 / 41610369 oder per E-Mail an info@kanzlei-dudwiesus.de